Kurzmitteilung

NRW ändert Einführungspraxis der VV TB

Zum 01.Juli 2021 ist eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) in Kraft getreten. In diesen Zuge ändert das Bundesland NRW seine Einführungspraxis und veröffentlicht zukünftig keine eigene landesspezifische VV TB-Fassung. Stattdessen wird nun fortan auf die jeweils aktuelle Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bezug genommen (derzeit Ausgabe 2020/1). In der Anlage zum Runderlass werden (nur noch) landesrechtliche Anpassungen gegenüber der MVV TB aufgeführt. Der Einführungserlass sieht zudem vor, dass immer dann wenn eine neue MVV TB abschließend veröffentlicht wird, diese automatisch nach einer Übergangszeit von 6 Monaten in NRW als VV TB NRW in Kraft tritt.

Runderlass