MVV TB 2019 – Neufassung der MVV TB

Die  Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen  (MVV TB) ist noch nicht allen Bundesländern baurechtlich eingeführt, dennoch wird derzeit bereits an einer überarbeiteten Fassung gearbeitet. In der Neufassung werden voraussichtlich die nachfolgenden Änderungen gegenüber der 2017er-Fassung erfolgen.

  • Überarbeitung des Teil A 2 Brandschutz:
    • Straffung der Regelungen und Verbesserung der Verständlichkeit
    • Verdeutlichung der Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte
    • Überarbeitung des Anhang 4
    • Inbezugnahme einer neuen Technischen Baubestimmung für die Technische Gebäudeausrüstung (zukünftig Anhang 14):
      -> Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA)

Bei der TR TGA wird es sich augenscheinlich um eine Technische Baubestimmung ausschließlich für Sicherheitstechnische Anlagen für den Bereich Brandschutz sowie für Feuerungsanlagen und Lüftungsanlagen handeln.

Die Entwurfsfassung der neuen MVV TB 2019 soll noch im September auf der Webseite der IS-Argebau veröffentlicht werden. Das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission wird dann eingeleitet und ggf. im dritten Quartal des kommenden Jahres beendet sein. Eine Umsetzung in den Bundesländern könnte dann zum Ende des Jahres 2019 erfolgen.

 

Quelle: Vortrag Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wathling, EIPOS Sachverständigentage Brandschutz, November 2018