Wie bereits hier erläutert, befindet sich die Neufassung der MVV TB im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Neben dem Vereinigten Königreich haben nun auch Spanien und Portugal sowie die Kommission selbst eine sogenannte „ausführliche Stellungnahme“ abgegeben. Hier durch verlängert sich das Verfahren bis zum 27.12.2019. In dieser Zeit muss sich Deutschland zu den Bedenken in den vorliegenden Stellungnahmen äußern. Es bleibt abzuwarten, ob diesbezüglich Änderungen an der neuen MVV TB erfolgen müssen.
Kurzmitteilungen
Update: Checkliste Baudokumentation und Übereinstimmungserklärung
Ich habe meine beiden Downloads überarbeitet:
- Bei der Checkliste Baudokumentation ist hinzugekommen:
– Raumabschluss von nichttragenden Wänden aus Massiv- oder Holzkonstruktionen - Bei der Übereinstimmungserklärung kann jetzt ausgefüllt werden:
– Feuerwiderstand/Brandverhalten
Update: MVV TB 2019 im Notifizierungsverfahren
Das DIBt hat bekanntgegeben, dass die neue Fassung (2019/1 ) der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sich nun im europäischen Notifizierungsverfahren befindet (Geschäftszeichen 2019/0306/D). Was es mit diesem Verfahren auf sich hat, habe ich bereits hier erläutert. Das Verfahren ist frühestens Ende September abgeschlossen, bei Einsprüchen wird dies jedoch um drei Monate verlängert. Erst nach Ende des Notifizierungsbverfahrens können die Bundesländer mit der Umsetzung in die jeweiligen Landesfassungen beginnen.
Update:
Mittlerweile liegt bereits eine „Ausführliche Stellungnahme“ des Vereinigten Königreiches vor. Somit ist anzunehmen, dass sich das Notifizierungsverfahren bis zum 27.12.2019 verlängert.
VV TB NRW Ausgabe Juni 2019 veröffentlicht
Die VV TB NRW wurde mit Wirkung zum 15. Juni 2019 als Neufassung (Ausgabe Juni 2019) in Kraft gesetzt. Diese erstezt die Fassung aus Januar 2019. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Anlagen zu den Technischen baubestimmungen. Im Bereich des Brandschutzes sind augenscheinlich keine Änderungen erfolgt.
DIBt veröffentlicht konsolidierte hEN-Liste mit harmonisierten Produktnormen
Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt wird fortan seitens der Europäischen-Kommission keine konsolidierte, also vollständige Liste der harmonisierten Normen für Bauprodukte („Produktnormen“) mehr veröffentlicht. Stattdessen werden fortan lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben.
Um auch fortan einen vollständigen Überblick darüber zu bieten, welche Bauprodukte bereits von europäisch harmonisierten Normen und somit der CE-Kennzeichnung betroffen sind, führt das DIBt fortan die nachfolgende eigene konsolidierte Fassung:
https://www.dibt.de/de/service/listen-und-verzeichnisse/hen-liste/
Hierbei handelt es sich um eine web-basierte Auflistung, welche regelmäßig aktualisiert werden soll. Leider ist die Liste bislang nur in englischer Sprache aufrufbar.
Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 04.2019 erschienen
Die Ausgabe 04.2019 des Infoservices Bauprodukte Aktuell ist erschienen. In dieser Ausgabe geht es hauptsächlich um werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe.
Wärmedämmstoffe müssen je nach betroffener Bauwerksgrundanforderung die unterschiedlichsten Leistungen aufweisen. Für den Bereich Brandschutz ist neben dem Brandverhalten in bestimmten Verwendungsfällen auch das Glimmverhalten sowie der Schmelzpunkt von Bedeutung. Diese beiden Eigenschaften können jedoch derzeit noch nicht als Leistung in der Leistungserklärung mit aufgenommen werden, was zu Schwierigkeiten bei der Nachweisführung führt.
Seminartermine bei der Ingenieurakademie Bayern – 2. Jahreshälfte 2019
In der zweiten Jahreshälfte werde ich das Seminar „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ bei der Ingenieurakademie der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München und Würzburg anbieten.
Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.
Diverse Meldungen
Prioritätenliste
Die Prioritätenliste des DIBt wurde aktualisiert (Stand: 25. Februar 2019) und kann auf der DIBT-Webseite hier herunter geladen werden. Die Prioritätenliste führt die wichtigsten harmonisierten Normen für Bauprodukte auf, in denen aus deutscher Sicht für speziellen Verwendunfgsfällen wesentliche Merkmale nicht oder nicht ausreichend behandelt wurden. Die Angabe einer entsprechenden Leistung in der Leistungserklärung ist dem Hersteller hier nicht möglich. Die Liste gibt zudem Hinweise wie diese „Lücken“ im Zuge der Baudokumentation geschlossen werden können.
EuG Urteil vom 10.04.2019 zur BauPVO
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem neuen Urteil (Rs. T-229/17 vom 10.04.2019) nochmals bestätigt, dass die betroffenen europäischen Normen hinsichtlich ihres Mandates als vollständig zu bewerten sind. Die europäischen Normen müssen hingegen nicht sicherstellen, dass alle Verfahren enthalten sind, um die Bauwerkssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Das Urteil bestätigt somit wiederum, dass auch im Sinne der „neuen“ Bauproduktenverordnung (BauPVO) nationale Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte nicht zulässig sind.
Zum Urteil
Geänderte Veröffentlichungspraxis der harmonisierten Normen
Die harmonisierten Normen für Bauprodukte wurden bisher in einer Liste im Amtsblatt C der EU-Kommission als konsolidierte, also vollständige Fassung veröffentlicht. Diese Praxis wird nicht fortgeführt. Zukünftig werden lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben. Dies führt dazu, dass es fortan keine offizielle volständige Liste aller derzeit gültigen harmonisierten Normen für Bauprodukte mehr gibt. Glücklicherweise arbeitet aber das DIBt an einer eigenen konsolidierten Fassung, welche hoffentlich zeitnah und stets aktualisiert auf der DIBt-Webseite abgerufen werden kann.
Aufhebung der Bauregellisten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
Mit einer amtlichen Mitteilung vom 29. März 2019 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) wurde mit Wirkung zum 01.04.2019 die Bauregellisten A und B und Liste C in den nachfolgenden Bundesländern außer Kraft gesetzt:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
In diesen Bundesländern ist fortan übergangsweise, bis zur Veröffentlichung einer eigenen Fassung, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) anzuwenden. Somit ist nun in allen Bundesländern die VV TB in Kraft getreten.
https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2019_1.pdf
EIPOS Tagesseminare 2019 in Mainz und Hamburg!
Auch in diesem Jahr bin ich wieder für EIPOS (Europäisches Institut für postgraduale Bildung) als Dozent tätig und werde zwei Tagesseminare mit dem Thema „Grundlagen der Baudokumentation für den Brandschutz“ durchführen:
- 09.05.2019 in Mainz
- 19.09.2019 in Hamburg
Das Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen der Baudokumentation des Brandschutzes und legt den Schwerpunkt auf die behördliche (baurechtliche) Abnahme. Neben den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten wird insbesondere auf die grundlegenden und formalen Anforderungen an die vorzulegenden Nachweise eingegangen. Hierbei wird auch ein Einblick in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) gegeben.
Weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seminarseite:
https://www.eipos.de/weiterbildung/kurs/grundlagen-der-baudokumentation-fuer-den-brandschutz/
MVV TB – Ausgabe 2019 – Anhörung verlängert und erweitert
Wie ich hier berichtet hatte wurde der Entwurf zur neuen MVV TB veröffentlicht und ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Das Anhörungsverfahren wurde bis zum 28. Februar 2019 (Eingangsdatum beim DIBt) verlängert.
Zusätzlich wurde auch das sogenannte „Kenntnisgabedokument“ mit in das neue Anhörungsverfahren aufgenommen. Ursprünglich sollten hier nur die Änderungen aus dem „alten“ Anhörungsverfahren bekannt gegeben werden.
Update:
Die Anhörungsdokumente zur neuen VV TB sind beim DIBt nicht mehr abrufbar, können aber nachfolgend von hier direkt auf derbrandschützer.de (Mirror) herunter geladen werden (Original-Quelle: www.dibt.de):
MVVTB_2019-1_Aenderungen_Anhoerung
MVVTB_2019-1_Aenderungen_Kenntnisgabe
Vortrag auf dem FeuerTrutz Brandschutzkongress 2019
Auch in diesem Jahr werde ich auf dem FeuerTrutz Brandschutzkongress in Nürnberg einen Vortrag beisteuern. Dieses Mal werde ich unter dem Motto „Orientierung in der VV TB“ ganz allgemein den Aufbau der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) erläutern und auch etwas zu Abweichungen von Technischen Baubestimmungen sagen. Der Konkress findet vom 20. bis zum 21.02.2019 statt. Ich werde im Kongresszug 3 (Block B): Bauprodukte (Saal München) um 15.30 Uhr vortragen.
VV TB Niedersachsen ab dem 28.01.2019 zu beachten
Mit dem Runderlass vom 21.01.2019 des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz tritt auch in Niedrsachsen zum 28.01.2019 die VV TB in Kraft. Die neue Bauordnung war bereits zum 01.01.2019 wirksam geworden.
https://www.niedersachsen.de/download/139964/Nds._MBl._Nr._3_2019_vom_24.01.2019_S._169-218.pdf
VV TB NRW ist in Kraft getreten
Mit dem Runderlass im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 32 vom 28.12.2018 wurde erlassen, dass ab dem 02.01.2019 die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) in Kraft tritt. Somit ist nun auch in Nordrhein-Westfalen das neue Baurechtssystem umgesetzt worden.
Entwurf der MVV TB – Ausgabe 2019 – veröffentlicht
Das DIBt hat den Entwurf der neuen MVV TB 2019 bekanntgegeben. Hierzu wurden zwei Dokumente veröffentlicht:
- Kenntnisgabedokument: Hier sind die Änderungen in Bezug auf die bereits erfolgten Anhörungsverfahren aus 2016 und 2017 eingepflegt, da diese Anhörungen nicht in die bisherige Fassung der MVV TB von August 2017 eingeflossen sind.
- Anhörungsdokument: Hier sind nur gänzlich neue geplante Änderungen dargestellt zu denen nun (und nur hierzu) eine erneute Anhörung erfolgt. Stellungnahmen können bis zum 31. Januar 2019 an das DIBt gerichtet werden.
Dem Kenntnisgabedokument lassen sich insbesondere Umfangreiche Änderungen für den Bereich Brandschutz erkennen. Zudem wurden die Anforderungen zu sicherheitstechnischen Anlagen in der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA zusammengefasst (zukünftig Anhang 14).