Kurzmitteilung

MVV TB 2019: Notifizierungsverfahren wurde verlängert!

Wie bereits hier erläutert, befindet sich die Neufassung der MVV TB im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission. Neben dem Vereinigten Königreich haben nun auch Spanien und Portugal sowie die Kommission selbst eine sogenannte „ausführliche Stellungnahme“ abgegeben. Hier durch verlängert sich das Verfahren bis zum 27.12.2019.  In dieser Zeit muss sich Deutschland zu den Bedenken in den vorliegenden Stellungnahmen äußern. Es bleibt abzuwarten, ob diesbezüglich Änderungen an der neuen MVV TB erfolgen müssen.

Kurzmitteilung

VV TB NRW Ausgabe Juni 2019 veröffentlicht

Die VV TB NRW wurde mit Wirkung zum 15. Juni 2019  als Neufassung (Ausgabe Juni 2019) in Kraft gesetzt. Diese erstezt die Fassung aus Januar 2019. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Anlagen zu den Technischen baubestimmungen. Im Bereich des Brandschutzes sind augenscheinlich keine Änderungen erfolgt.

Veröffentlichung im Ministerialblatt

Ergänzungsdokument, in dem die Unterschiede zwischen der Anlage zur VV TB NRW und der MVV TB Ausgabe 2019/7 farblich hinterlegt sind

Kurzmitteilung

DIBt veröffentlicht konsolidierte hEN-Liste mit harmonisierten Produktnormen

Wie bereits an dieser Stelle mitgeteilt wird fortan seitens der Europäischen-Kommission keine konsolidierte, also vollständige Liste der harmonisierten Normen für Bauprodukte („Produktnormen“) mehr veröffentlicht. Stattdessen werden fortan lediglich Aktualisierungen zu der bestehende Liste über das Amtsblatt L bekannt gegeben.

Um auch fortan einen vollständigen Überblick darüber zu bieten, welche Bauprodukte bereits von europäisch harmonisierten Normen und somit der CE-Kennzeichnung betroffen sind, führt das DIBt fortan die nachfolgende eigene konsolidierte Fassung:

https://www.dibt.de/de/service/listen-und-verzeichnisse/hen-liste/

Hierbei handelt es sich um eine web-basierte Auflistung, welche regelmäßig aktualisiert werden soll. Leider ist die Liste bislang nur in englischer Sprache aufrufbar.

Kurzmitteilung

Bauprodukte Aktuell – Ausgabe 04.2019 erschienen

Die Ausgabe 04.2019 des Infoservices Bauprodukte Aktuell ist erschienen. In dieser Ausgabe geht es hauptsächlich um werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe.

Wärmedämmstoffe müssen je nach betroffener Bauwerksgrundanforderung die unterschiedlichsten Leistungen aufweisen. Für den Bereich Brandschutz ist neben dem Brandverhalten in bestimmten Verwendungsfällen auch das Glimmverhalten sowie der Schmelzpunkt von Bedeutung. Diese beiden Eigenschaften können jedoch derzeit noch nicht als Leistung in der Leistungserklärung mit aufgenommen werden, was zu Schwierigkeiten bei der Nachweisführung führt.

https://www.feuertrutz.de/bauprodukte-aktuell/158/8581/

Kurzmitteilung

Aufhebung der Bauregellisten in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Mit einer amtlichen Mitteilung vom 29. März 2019 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) wurde mit Wirkung zum 01.04.2019 die Bauregellisten A und B und Liste C in den nachfolgenden Bundesländern außer Kraft gesetzt:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

In diesen Bundesländern ist fortan übergangsweise, bis zur Veröffentlichung einer eigenen Fassung, die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) anzuwenden. Somit ist nun in allen Bundesländern die VV TB in Kraft getreten.

https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2019_1.pdf

Interne und externe Technische Baubestimmungen in der VV TB

Mit der Umstellung des Baurechtssystems und dem Entfall der Listen der Technischen Baubestimmungen sowie den Bauregellisten finden sich zukünftig Technische Baubestimmungen nur noch ausschließlich in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). Sprich alles was sich in der VV TB befindet sowie die technischen Regeln, auf die verwiesen wird, gelten fortan als Technische Baubestimmungen. Alles was hingegen nicht in der VV TB aufgeführt wird, ist somit eben nicht Technische Baubestimmung. Somit wurde mit dem neuen System der VV TB auch erstmals eine klare Definition geschaffen, welche Regelungen letztendlich als Technische Baubestimmungen gelten.

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Kurzmitteilung

Entwurf der MVV TB – Ausgabe 2019 – veröffentlicht

Das DIBt hat den Entwurf der neuen MVV TB 2019 bekanntgegeben. Hierzu wurden zwei Dokumente veröffentlicht:

  • Kenntnisgabedokument: Hier sind die Änderungen in Bezug auf die bereits erfolgten Anhörungsverfahren aus 2016 und 2017 eingepflegt, da diese Anhörungen nicht in die bisherige Fassung der MVV TB von August 2017 eingeflossen sind.
  • Anhörungsdokument: Hier sind nur gänzlich neue geplante Änderungen dargestellt zu denen nun (und nur hierzu) eine erneute Anhörung erfolgt. Stellungnahmen können bis zum 31. Januar 2019 an das DIBt gerichtet werden.

Dem Kenntnisgabedokument lassen sich insbesondere Umfangreiche Änderungen für den Bereich Brandschutz erkennen. Zudem wurden die Anforderungen zu sicherheitstechnischen Anlagen in der Technischen Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA zusammengefasst (zukünftig Anhang 14).

https://www.dibt.de/de/aktuelles/anhoerungen-mvv-tb/

Kurzmitteilung

VV TB Niedersachsen lässt noch auf sich warten

Update: VV TB Niedersachsen mittlerweile in Kraft, siehe hier

Die neue Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und somit auch die Änderungen zum Bauproduktenrecht, werden zum 01.01.2019 in Kraft treten. Eine zeitgleiche Einführung der niedersächsischen VV TB wird jedoch, wie einem Runderlass des zuständigen Ministeriums zu entnehmen ist, nicht erfolgen.  Die  VV TB soll jedoch im Laufe des Januars veröffentlicht werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen (LTB und BRL) fort.

Quelle: https://www.ingenieurkammer.de/aktuelles/detail/niedersaechsische-bauordnung/

MVV TB 2019 – Neufassung der MVV TB

Die  Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen  (MVV TB) ist noch nicht allen Bundesländern baurechtlich eingeführt, dennoch wird derzeit bereits an einer überarbeiteten Fassung gearbeitet. In der Neufassung werden voraussichtlich die nachfolgenden Änderungen gegenüber der 2017er-Fassung erfolgen.

  • Überarbeitung des Teil A 2 Brandschutz:
    • Straffung der Regelungen und Verbesserung der Verständlichkeit
    • Verdeutlichung der Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte
    • Überarbeitung des Anhang 4
    • Inbezugnahme einer neuen Technischen Baubestimmung für die Technische Gebäudeausrüstung (zukünftig Anhang 14):
      -> Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung (TR TGA)

Bei der TR TGA wird es sich augenscheinlich um eine Technische Baubestimmung ausschließlich für Sicherheitstechnische Anlagen für den Bereich Brandschutz sowie für Feuerungsanlagen und Lüftungsanlagen handeln.

Die Entwurfsfassung der neuen MVV TB 2019 soll noch im September auf der Webseite der IS-Argebau veröffentlicht werden. Das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission wird dann eingeleitet und ggf. im dritten Quartal des kommenden Jahres beendet sein. Eine Umsetzung in den Bundesländern könnte dann zum Ende des Jahres 2019 erfolgen.

 

Quelle: Vortrag Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wathling, EIPOS Sachverständigentage Brandschutz, November 2018

Seminare bei der Ingenieurakademie Bayern in Würzburg und München

Im Januar werde ich bei der Ingenieurakademie Bayern zwei Seminare mit dem Thema „Verwendbarkeit von Bauprodukten und die neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB)“ anbieten.  Zum 01.10.2018 wurde auch in Bayern mit dem Inkraftreten der BayTB und zuvor mit der neuen BayBO, dass neue Baurechtssystem vollständig umgesetzt. Im Rahmen des Seminars beschreibe ich wie das neue Baurechtssystem funktioniert und unter welchen Bedingungen Bauprodukte verwendbar sind. Zudem befassen wir uns mit dem Aufbau der neuen BayTB.

Seminar 15.01.2019 in Würzburg

Seminar 29.01.2019 in München

Kurzmitteilung

BremVVTB tritt ab 1. Oktober 2018 in Kraft

Das bremiche Ministerium Umwelt, Bau und Verkehr hat am 14.09.2018 bekanntgegeben, dass die Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (BremVVTB) vom 10. September 2018 mit Wirkung zum 01.10.2018 in Kraft tritt.  Bremen veröffentlicht diesbezüglich jedoch kein eigenes Dokument, sondern verweist zunächst auf die Musterfassung (MVV TB). Das Muster wird jedoch durch eine Anlage ( veröffentlicht über das Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Nr. 220, verkündet am 14. September 2018 ) an das Landesrecht angepasst. Da es aber kein eigenes Dokument gibt, muss in der Praxis stets in Bremen die Anlage bei Anwendung der MVV TB mitbeachtet werden.

https://www.bauumwelt.bremen.de/bau/planen_und_bauen/rechtsgrundlagen-3559